Die Autonome Region Trentino-Südtirol vergibt 60 Stipendien für Schulaufenthalte in Deutschland, Österreich, Frankreich, Irland und Großbritannien (nur, falls keine unvorhergesehenen Auswirkungen infolge des „Brexit“ eintreten).
Diese Initiative, genehmigt mit Beschluss der Regionalregierung Nr. 247 vom 13. November 2019, möchte die europäische Integration fördern und richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die Bürger bzw. Bürgerinnen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und seit mindestens einem Jahr in der Region oder in den angrenzenden Gemeinden Pedemonte, Colle Santa Lucia, Cortina d’Ampezzo, Livinallongo del Col di Lana, Magasa und Valvestino ansässig sind und die dritte Klasse an einer Oberschule besuchen, damit sie an gleichwertigen Schulen in Deutschland, Österreich, Frankreich, Irland oder Großbritannien das volle vierte Oberschuljahr absolvieren können, und zwar unter der Bedingung, dass sie nach ihrer Rückkehr nach Italien die fünfte Klasse besuchen und somit das Abitur ablegen.
Zur Initiative sind Schülerinnen und Schüler zugelassen, deren Familie einen ISEE-Wert (Indikator der wirtschaftlichen Lage der Äquivalenzskala) bis zu 65.000,00 Euro aufweist.
Für das Schuljahr 2020/2021 wird Folgendes angeboten:
a) das Erlernen der englischen Sprache in Großbritannien (Südengland*: Bournemouth, Poole, New Milton, Christchurch)oder in Irland (Carlow, Co Cork)
b) das Erlernen der französischen Sprache in Frankreich (Strassburg)
c) das Erlernen der deutschen Sprache in Deutschland (Augsburg und Regensburg) oder in Österreich (Graz und Salzburg)
Interessierte Schülerinnen und Schüler müssen an einem Auswahlverfahren teilnehmen und dafür vom 1. bis 28. Februar 2019 einen entsprechenden Antrag an das Amt für europäische Integration und humanitäre Hilfe stellen:
Trient - Gazzolettistraße 2 - 4. Stock
Bozen - Universitätsplatz 3 - 1. Stock, Sekretariat 0471 322122
Referentin Frau Sieglinde Sinn, 0461 201344, sieglinde.sinn@regione.taa.it
Alle weiteren Anforderungen und Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Rundschreiben!
*Nur falls keine unvorhergesehenen Auswirkungen infolge des „Brexit“ eintreten.
Es steht dem Amt für europäische Integration und humanitäre Hilfe frei, noch weitere hier nicht genannte Orte einzusetzen bzw. die bestehenden zu streichen.
Mo: | 07.45-12.00 Uhr | |
Di: | 07.45-12.00 Uhr | 15.00-16.30 Uhr |
Mi: | 07.45-12.00 Uhr | |
Do: | 07.45-12.00 Uhr | |
Fr: | 07.45-12.00 Uhr | 15.00-16.30 Uhr |
Auf Instagram sind wir unter folgendem Link oder unter srg_bruneck erreichbar.