Praktika


Die Schülerinnen und Schüler müssen an verschiedenen Tätigkeiten im Bereich "Übergreifende Kompetenzen und Orientierung" (ÜKO) teilnehmen, um die Berufsorientierung zu fördern und die Eingliederung in die Berufswelt zu erleichtern. Dies ist ab dem Schuljahr 2019/20 eine Voraussetzung für die Zulassung zur staatlichen Abschlussprüfung der Oberschule. Das Mindestausmaß der Praktika und anderer Tätigkeiten in diesem Zusammenhang beträgt zwei Wochen, diese werden in der 3., 4. und 5. Klasse absolviert.

 

Die Richtlinien für die Organisation der Tätigkeiten in diesem Bereich finden Sie hier.

 

Anmeldungen für Praktika (= Vereinbarung für das Betriebspraktikum und Formular für den Datenschutz, jeweils vollständig ausgefüllt und unterschrieben) müssen jeweils einen Monat vor Praktikumsbeginn im Sekretariat abgegeben werden.


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Vereinbarung für das Betriebspraktikum
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Einverständniserklärung/Datenschutz
Datenschutz Anlage 4_(Neu 2023).pdf
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Richtlinien für die Organisation der Tätigkeiten im Bereich ÜKO
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