
Der Oberste Schulrat ist ein Kollegialorgan auf Staatsebene mit beratenden Funktionen für das Ministerium für Unterricht und Verdienst. Er setzt sich aus 36 Mitgliedern zusammen, eines dieser Mitglieder vertritt die deutschsprachigen Schulen des Landes und wird von diesen gewählt. Wahlberechtigt sind alle Schulführungskräfte, Lehrpersonen und das nicht unterrichtende Personal.
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