2.1 Inhaber politischer Ämter
Politische Leitungsgremien sowie Verwaltungs- und Führungsgremien mit Angabe ihrer jeweiligen Zuständigkeiten: Trifft auf die Schulen nicht zu.
Inhaber politischer Ämter gemäß Art. 14, Abs. 1 des gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 33/2013