4.1 Inhaber von Spitzenpositionen in der Verwaltung
- Erklärung über das Nichtvorliegen eines der Gründe für die Nichterteilbarkeit des Auftrags: Trifft auf die Schulen nicht zu.
- Erklärung über das Nichtvorliegen eines der Gründe für die Unvereinbarkeit mit der Übertragung des Auftrages: Trifft auf die Schulen nicht zu.