15.1 Unabhängige Bewertungsgremien, Bewertungsgruppen oder andere Gremien mit gleichartigen Funktionen

An den Schulen gibt es im Sinne von Art. 74 des Gv.D. Nr. 150/2009 keine unabhängigen Bewertungsgremien. Die Kontrollorgane üben gleichartige Funktionen aus.

 

Zuständige Revisoren und Revisorinnen für den Zeitraum 01.05.2025 bis 30.04.2028:

Kleon Thomas
Thalmann Ulrike

Ernennung Kontrollorgane

 

Bestätigung über die Überprüfung der Veröffentlichungspflichten Jahr 2022:

Allegato 1.1

Allegato 2

Allegato 3

 

Bestätigung über die Überprüfung der Veröffentlichungspflichten Jahr 2023:

Überprüfung ANAC  (Juli)

Überprüfung ANAC  (Dezember)

 

Bestätigung über die Überprüfung der Veröffentlichungspflichten Jahr 2024:

Überprüfung ANAC  (Juli)

Überprüfung ANAC  (Dezember)

 

Bestätigung über die Überprüfung der Veröffentlichungspflichten Jahr 2025:

Überprüfung ANAC  (Juli)

Überprüfung ANAC (Dezember)

 

Bestätigung über die Überprüfung der Veröffentlichungspflichten Jahr 2026:

Überprüfung ANAC (Juli)

 

15.1.1 OIV-Dokument zur Validierung des Leistungsberichts

Der Performanceplan ist in den integrierten Tätigkeits- und Organisationsplan, dem sog. PIAO, eingeflossen. Die Schulen müssen letzteren Plan nicht erstellen.

 

15.1.2: Bericht der OIV über die Gesamtfunktion des Systems zur Bewertung, Transparenz und Integrität der internen Kontrollen

Der Performanceplan ist in den integrierten Tätigkeits- und Organisationsplan, dem sog. PIAO, eingeflossen. Die Schulen müssen letzteren Plan nicht erstellen.

 

15.1.3: Sonstige Unterlagen der unabhängigen Bewertungsstellen, Bewertungsgremien oder anderer Einrichtungen mit vergleichbaren Aufgaben, wobei die gegebenenfalls vorhandenen personenbezogenen Daten anonymisiert, angegeben werden

Es sind keine Dokumente bekannt