15.1 Unabhängige Bewertungsgremien, Bewertungsgruppen oder andere Gremien mit gleichartigen Funktionen
An den Schulen gibt es im Sinne von Art. 74 des Gv.D. Nr. 150/2009 keine unabhängigen Bewertungsgremien. Die Kontrollorgane üben gleichartige Funktionen aus.
Zuständige Revisoren und Revisorinnen für den Zeitraum 01.05.2025 bis 30.04.2028:
Kleon Thomas
Thalmann Ulrike
Bestätigung über die Überprüfung der Veröffentlichungspflichten Jahr 2022:
Bestätigung über die Überprüfung der Veröffentlichungspflichten Jahr 2023:
Bestätigung über die Überprüfung der Veröffentlichungspflichten Jahr 2024:
Bestätigung über die Überprüfung der Veröffentlichungspflichten Jahr 2025:
Bestätigung über die Überprüfung der Veröffentlichungspflichten Jahr 2026:
15.1.1 OIV-Dokument zur Validierung des Leistungsberichts
Der Performanceplan ist in den integrierten Tätigkeits- und Organisationsplan, dem sog. PIAO, eingeflossen. Die Schulen müssen letzteren Plan nicht erstellen.
15.1.2: Bericht der OIV über die Gesamtfunktion des Systems zur Bewertung, Transparenz und Integrität der internen Kontrollen
Der Performanceplan ist in den integrierten Tätigkeits- und Organisationsplan, dem sog. PIAO, eingeflossen. Die Schulen müssen letzteren Plan nicht erstellen.
15.1.3: Sonstige Unterlagen der unabhängigen Bewertungsstellen, Bewertungsgremien oder anderer Einrichtungen mit vergleichbaren Aufgaben, wobei die gegebenenfalls vorhandenen personenbezogenen Daten anonymisiert, angegeben werden
Es sind keine Dokumente bekannt