15.1 Unabhängige Bewertungsgremien, Bewertungsgruppen oder andere Gremien mit gleichartigen Funktionen
An den Schulen gibt es im Sinne von Art. 74 des Gv.D. Nr. 150/2009 keine unabhängigen Bewertungsgremien. Die Kontrollorgane üben gleichartige Funktionen aus.
Zuständige Revisoren und Revisorinnen für den Zeitraum 01.07.2022 bis 30.04.2025:
Kleon Thomas
Thalmann Ulrike
Bestätigung über die Überprüfung der Veröffentlichungspflichten Jahr 2022:
Bestätigung über die Überprüfung der Veröffentlichungspflichten Jahr 2023: