15.1 Unabhängige Bewertungsgremien, Bewertungsgruppen oder andere Gremien mit gleichartigen Funktionen

An den Schulen gibt es im Sinne von Art. 74 des Gv.D. Nr. 150/2009 keine unabhängigen Bewertungsgremien. Die Kontrollorgane üben gleichartige Funktionen aus.

 

Zuständige Revisoren und Revisorinnen für den Zeitraum 01.07.2022 bis 30.04.2025:

Kleon Thomas
Thalmann Ulrike

Ernennung Kontrollorgane

 

Bestätigung über die Überprüfung der Veröffentlichungspflichten Jahr 2022:

Allegato 1.1

Allegato 2

Allegato 3

 

Bestätigung über die Überprüfung der Veröffentlichungspflichten Jahr 2023:

Überprüfung ANAC  (Juli)

Überprüfung ANAC  (Dezember)

 

Bestätigung über die Überprüfung der Veröffentlichungspflichten Jahr 2024:

Überprüfung ANAC  (Juli)